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Beratung
Während der Rehabilitationsmaßnahme in der Luhe-Werkstatt besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflege-versicherung und es werden Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Fahrkosten werden erstattet und es besteht die Möglichkeit an einem kostenlosen Mittagessen teilzunehmen. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage.

Rehabilitationsträger im Berufsbildungsbereich ist die Agentur für Arbeit oder eine Deutsche Rentenversicherung. Im Arbeitsbereich ist der örtliche Sozialhilfeträger zuständig.

Abhängig vom Rehabilitationsträger erhalten die Teilnehmer/-innen im Berufsbildungsbereich ein Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld. Im Arbeitsbereich wird ein Arbeitsentgelt bezahlt.
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