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Beratung
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Während der Rehabilitationsmaßnahme in der
Luhe-Werkstatt besteht Versicherungsschutz
in der gesetzlichen Kranken- und Pflege-versicherung
und es werden Beiträge in die
Rentenversicherung eingezahlt. Fahrkosten
werden erstattet und es besteht die Möglichkeit
an einem kostenlosen Mittagessen teilzunehmen.
Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage.
Rehabilitationsträger im Berufsbildungsbereich
ist die Agentur für Arbeit oder eine
Deutsche Rentenversicherung. Im Arbeitsbereich
ist der örtliche Sozialhilfeträger
zuständig.
Abhängig vom Rehabilitationsträger erhalten
die Teilnehmer/-innen im Berufsbildungsbereich
ein Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld.
Im Arbeitsbereich wird ein Arbeitsentgelt
bezahlt.
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