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Tagesstätte Lindenstraße - Buchholz
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Aufnahme/Finanzierung
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Die Aufnahme erfolgt nach einem Vorgespräch und der erforderlichen Antragsstellung. Es können auch Probetage vereinbart werden.
Der Besuch der Tagesstätte wird nach dem SGB XII §§ 53, 54 finanziert. Die MitarbeiterInnen unterstützen bei der erforderlichen Antragsstellung. Bei bestimmten Einkommensverhältnissen kann eine Eigenbeteiligung erforderlich sein.
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