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Wohngemeinschaft II
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| Aufnahme/Finanzierung |
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Interessierte können zunächst ein Informations- und anschließend ein Vorstellungsgespräch vereinbaren. Vor einer endgültigen Aufnahme erfolgt ein Probewohnen.
Finanziert wird der Aufenthalt durch ein Entgelt, das in der Regel (auf Antrag) vom Sozialhilfeträger übernommen wird.
Die Rechtsgrundlage individueller Leistungsansprüche
ist durch die §§ 53, 54 im SGB XII geregelt.
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