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Wohngemeinschaft I
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| Personenkreis |
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Es werden Männer und Frauen mit einer chronisch psychischen Behinderung aufgenommen, z. B. Psychosen, manisch-depressive Erkrankungen, Depressionen und Persönlichkeitsstörungen.
Nicht aufgenommen werden Menschen mit primärer Suchtproblematik, Anfallskranke, schwer körperlich und geistig behinderte, sowie aggressive oder intensiv pflegebedürftige Personen.
Der Aufenthalt wird nach SGB XII §§ 53, 54 finanziert.
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| Einzugsgebiet |
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| Im Interesse einer gemeindenahen Betreuung werden die Plätze vorzugsweise an Personen aus der näheren Umgebung vergeben, insbesondere aus dem Landkreis Harburg.
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