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Wohngruppe für Frauen
Finanzierung
Kostenträger für die Betreuung in der Wohngruppe ist – abhängig von Einkommen und Vermögen – der Landkreis Harburg im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII.

Die Kosten für Miete und Lebensunterhalt müssen aus eigenem Einkommen aufgebracht oder beim örtlichen Sozialhilfeträger im Rahmen der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ beantragt werden.
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